Sie stehen vor der Herausforderung, Ihre gemeinsame Immobilie nach Trennung oder Scheidung zu veräußern? Wir begleiten Sie einfühlsam durch diesen Prozess – neutral, fair und mit fairen Lösungen für beide Seiten.
Eine Scheidung oder Trennung ist emotional belastend und wirft zahlreiche Fragen auf – besonders bei gemeinsamen Immobilien. Wir verstehen Ihre Situation und bieten Ihnen als neutraler Partner eine faire Lösung, die beiden Seiten gerecht wird.
Diese Fragen beschäftigen die meisten Paare in Trennungs- oder Scheidungssituationen
Sind beide Partner als Eigentümer eingetragen, muss ein Verkauf einvernehmlich erfolgen. Wir zeigen Wege auf, selbst bei Uneinigkeit einen fairen Verkauf zu ermöglichen.
Der Netto-Verkaufserlös wird entsprechend der Eigentumsanteile aufgeteilt – meist 50/50. Wir sorgen für Transparenz und eine neutrale Wertermittlung.
Beide Kreditnehmer bleiben gegenüber der Bank in der Pflicht. Wir helfen bei der Abstimmung mit der Bank und klären Fragen zur Schuldhaftentlassung.
Eine Eigentumsübertragung mit Auszahlung des anderen ist möglich. Wir ermitteln den fairen Marktwert und unterstützen bei der Übernahme.
Spekulationssteuer, Grunderwerbsteuer und Wohnvorteil – wir klären die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen und arbeiten mit Anwälten zusammen.
Als neutraler Vermittler nehmen wir Emotionen aus dem Verkaufsprozess heraus und sorgen für eine sachliche, faire Abwicklung.
Wir ermitteln den objektiven Marktwert Ihrer Immobilie – die beste Grundlage für faire Entscheidungen und Einigungen.
Als unparteiischer Moderator vermitteln wir zwischen den Parteien und sorgen für sachliche Lösungen, wo Emotionen blockieren.
Wir vermarkten Ihre Immobilie vertraulich und diskret – ohne dass "Scheidungsverkauf" öffentlich wird.
Von der Wertermittlung bis zum Notartermin – wir koordinieren alle Beteiligten und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.
Wir arbeiten eng mit Anwälten, Notaren und Banken zusammen und stellen bei Bedarf Kontakte zu Spezialisten her.
Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie – ob Verkauf, Übernahme oder Vermietung – die für beide Seiten passt.
Die wichtigsten rechtlichen Aspekte beim Immobilienverkauf in Scheidungs- oder Trennungsfällen
Grundsätzlich können nur die Eigentümer (laut Grundbuch) über den Verkauf entscheiden. Sind beide Partner als Eigentümer eingetragen, muss ein Verkauf einvernehmlich erfolgen.
Verweigert einer die Zustimmung, kann nach Ablauf des Trennungsjahres jeder Ehepartner den Verkauf gerichtlich durchsetzen – im schlimmsten Fall via Teilungsversteigerung.
Der Netto-Verkaufserlös wird entsprechend der Eigentumsanteile auf beide Partner verteilt – meist 50/50, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Selbst wenn einer mehr in Kauf oder Renovierung investiert hat, spielt das bei der Aufteilung rechtlich keine Rolle, solange beide hälftig Eigentümer sind.
Transparenz und eine neutrale Wertermittlung sind wichtig, damit beide Seiten die Aufteilung als fair empfinden.
Verkaufen die Ex-Partner eine selbst bewohnte Immobilie, bleibt der Verkauf in der Regel steuerfrei, wenn sie im Verkaufsjahr und den zwei vorigen Jahren selbst darin gewohnt haben.
Grunderwerbsteuer fällt beim Verkauf an Dritte an, nicht aber, wenn im Rahmen der Scheidungsvereinbarung ein Partner den anderen ausbezahlt.
Bei vermieteten Immobilien ist ein steuerfreier Verkauf erst nach zehn Jahren möglich, sonst fällt Spekulationssteuer auf den Gewinn an.
Klären Sie besondere Steuerfragen im Zweifel mit einem Steuerberater – wir arbeiten gerne mit Experten zusammen.
Jede Trennung ist einzigartig – hier sind die häufigsten Situationen und wie wir Ihnen dabei helfen
Beide Partner sind sich einig, dass die Immobilie verkauft werden soll. Dies ist der ideale Fall für eine faire und schnelle Abwicklung.
Ein Partner möchte verkaufen, der andere nicht. Hier ist neutrale Vermittlung besonders wichtig, um eine faire Lösung zu finden.
Unser Tipp: Eine Teilungsversteigerung startet oft 40% unter Marktwert und sollte als letzter Ausweg vermieden werden. Wir helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Ein Partner möchte in der Immobilie bleiben und den anderen ausbezahlen. Dies ist besonders bei Kindern eine häufige Lösung.
Steuertipp: Findet die Übertragung noch während des Trennungsjahres im Zuge der Vermögensaufteilung statt, fällt keine Grunderwerbsteuer an.
Klären Sie mit Ihrem Anwalt die Immobilienentscheidung in der Trennungsvereinbarung. Dies schafft rechtliche Klarheit für beide Seiten.
Lassen Sie den Marktwert Ihrer Immobilie von einem neutralen Experten ermitteln. Dies ist die Basis für alle weiteren Entscheidungen.
Besprechen Sie mit Ihrer Bank die Ablösung des Kredits und prüfen Sie Möglichkeiten zur Schuldhaftentlassung eines Partners.
Wählen Sie einen Makler, der Erfahrung mit Scheidungsimmobilien hat und als neutraler Vermittler zwischen den Parteien agieren kann.
Entwickeln Sie gemeinsam eine Verkaufsstrategie, die beiden Parteien gerecht wird – von der Preisgestaltung bis zum Zeitplan.
Stimmen Sie den Kaufvertrag mit Ihrem Anwalt ab und organisieren Sie den Notartermin, an dem beide Partner anwesend sind.
Sie können sich in Ruhe auf die Scheidungsformalitäten konzentrieren – wir kümmern uns um den Immobilienverkauf. Laden Sie hier unsere detaillierte Checkliste "Immobilie in der Scheidung" als PDF herunter.
Lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg für Sie und Ihre Immobilie finden.